Unterrichtsbeginn:
- Ich komme mit Stundenbeginn in die Sporthalle.
- Ich betrete die Sporthalle erst, wenn eine Sportlehrkraft anwesend ist.
- Ich trage Sportkleidung und Sportschuhe (Ausnahmen müssen mit den Sportlehrkräften vereinbart werden).
- Ich stelle mein Getränk vor der Sporthalle ab.
- Ich lege meinen Schmuck (auch Ohrschmuck) oder meine Uhr ab (Verletzungsgefahr).
- Ich stecke meine schulterlangen Haare hoch oder benutze ein Haargummi.
- Das Klassenbuch der Klasse wird mitgebracht.
- Eine Erkrankung, Sportbefreiung oder fehlende Sportkleidung teile ich den Sportlehrkräften zu Stundenbeginn selbstständig mit.
Verhalten in der Sporthalle:
- Ich trinke und esse nicht in der Sporthalle. Kaugummis werden im Mülleimer entsorgt.
- Die vereinbarten Regeln und Absprachen mit den Lehrkräften (z. B. Fairness im Spiel, Gerätetransport, Gerätenutzung, Gesprächsregeln) werden von mir eingehalten.
- Ich benutze ohne Erlaubnis der Lehrkräfte keine Sportgeräte.
- Die Sporthalle verlasse ich nur (z. B. Trinkpause, Toilettengang) nach Rücksprache mit den Sportlehrkräften.
Sportbefreiung:
- Eine Sportbefreiung kann nicht von dir selbst ausgesprochen werden. Es muss immer eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
- bis zu 1 Woche von den Erziehungsberechtigten
- länger als 1 Woche durch eine ärztliche Bescheinigung
- länger als 4 Wochen nach Rücksprache mit der Schulleiterin
- Jede Schülerin und jeder Schüler ist grundsätzlich zur Teilnahme an theoretischen Unterweisungen verpflichtet.
- zu organisatorischen Aufgaben
- als Protokollant/in des Unterrichtsgeschehens
- zum Geräteauf - und abbau
- zu anderen Hilfsdiensten
- zur Ausübung von Schiedsrichterfunktionen
Nach der Sportstunde:
- Ich verlasse die Sporthalle erst, wenn die Sportlehrkraft dies erlaubt hat.
- Ich benutze kein Sprühdeodorant im Umkleidebereich.
- Ich beeile mich beim Umziehen, damit ich pünktlich zum nächsten Unterricht kommen kann.
Sportkollegium der KSSH 04/2017